TÜV Vorgaben für deine Wohnmobilzulassung

Der Umbau deines Vans oder Basisfahrzeugs in einen Camper ist eine Herausforderung. Aber mit viel Ruhe, Geduld und Motivation schaffst du es auch ohne Schreinerausbildung ans Ziel. Vielen Selbstausbauern graut es jedoch vor dem letzten Schritt, der den eigenen Ausbau auch offiziell zum Wohnmobil macht:
der Besuch beim TÜV

Video Camper Abnahme

Im Video erzähle ich dir von meinem Nr. 1 Tipp für deine Wohnmobilzulassung. Außerdem habe ich meinem Prüfer Fragen gestellt, deren Antworten ich nirgends finden konnte.
 
 
Wenn du das Internet nach nützlichen Tipps und Tricks durchstöberst, stolperst du unweigerlich auch über Berichte, in denen die Wohnmobilzulassung beim TÜV zum Horrortrip wurde. Man liest von individuellen Anforderungen der Prüfer, wenig einheitlichen Vorgaben, Willkür und viel investierter Zeit und Muße.
Damit dein TÜV-Besuch mit einer erfolgreichen Wohnmobilzulassung endet, haben wir dir die aktuellsten und wichtigen Vorgaben und Anforderungen an deinen Selbstausbau zusammengefasst. So kannst du einige Stolpersteine auf dem Weg zur Wohnmobilzulassung schon während der Planung aus dem Weg räumen und dir so möglicherweise einiges an Zeit, Geld und Nerven sparen.

Anforderungen für die Camper-Zulassung

Für die Zulassung zum Wohnmobil gibt der Verband der TÜV e. V. in seinem Merkblatt Kraftfahrwesen 740 vom 30.08.2019 seine Anforderungen an ein „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“ bekannt – so die offizielle Eintragung/Bezeichnung im Fahrzeugschein bei erfolgreicher Zulassung.
Die wichtigsten Punkte der Camper Abnahme:

  • Integrierte Kochstelle und Gasanlage
  • Schlafgelegenheit
  • Sitzgelegenheit & Tisch
  • Stauraum
  • Sicherer Einbau und Aufbau
  • Elektroinstallation
  • Wohnmobilfenster
Bei der Planung deines Ausbaus solltest du berücksichtigen, dass die geforderte Grundausstattung, wie z. B. die Schlafgelegenheit innerhalb des Fahrzeuginnenraums vorhanden sein muss. Heißt in unserem konkreten Beispiel, dass ein Campingausbau in Kombination mit einem Dachzelt nicht ausreichend ist, um das Fahrzeug als Wohnmobil zuzulassen. Das Bett muss im Fahrzeuginneren sein.

Gleiches gilt für Ausbauten, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Sprich Campingausbauten, die relativ schnell und unkompliziert aus- und wieder eingebaut werden können.
Wenn du deinen Camper also als Wohnmobil zulassen möchtest, muss dein Ausbau im Fahrzeug eingebaut sein und dort auch bleiben. Klingt ja eigentlich logisch. Aber nicht alle Vorgaben sind auf den ersten Blick so klar und jedem bewusst. Daher schauen wir uns die einzelnen Kategorien etwas genauer an.

Integrierte Kochstelle

Kochstelle
Dein Campingausbau benötigt eine Kochstelle – das leuchtet ein. Der wichtigste Aspekt hierbei ist der feste Einbau des Kochers. Dein Kocher darf also nicht einfach so in deiner Küchenzeile stehen, sondern muss auch fest mit dieser verbunden sein. Dabei reicht es nicht aus, wenn dein Kocher nur fest über einen Schlauch oder Verrohrung mit der Gasanlage verbunden ist.

Kocher
Der eingesetzte Kocher muss auch unbedingt für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen sein. Eine Voraussetzung dafür ist eine sogenannte integrierte Zündsicherung. Außerdem ist die Kochstelle generell so zu gestalten, dass Feuersicherheit beim Kochen besteht. Du solltest also ausreichend Abstand zu brennbaren Gegenständen einplanen.

Einzige Ausnahme:
Wenn dein Kocher fest verbaut ist, aber für die Nutzung z.B. nach außen ausziehbar ist, ist eine Eignung für den Einsatz im Innenraum nicht zwingend erforderlich. Heißt: Wenn du deinen Kocher z. B. fest in einer Heckschublade verbaust, die du zum Kochen ausziehst und sich der Kocher dann während der Nutzung außerhalb des Fahrzeugs befindet, ist keine Innenraumeignung erforderlich.

In den letzten Jahren gab es viele Berichte, dass TÜV-Prüfer die Wohnmobilzulassung wegen eingebauten Gaskartuschenkochern verweigert haben. Hierzu ist vom TÜV klar geregelt, dass Gaskartuschenkocher generell erlaubt sind, solange sie über eine Zündsicherung verfügen. Außerdem muss die Kartusche wechselbar sein, ohne dass man den Kocher dafür ausbauen muss. Gleiches gilt übrigens für Spirituskocher, die auch ohne Ausbau befüllbar sein müssen.
Gas
Das Thema Gasprüfung und Gasanlage ist besonders bei der Küchenplanung immer wieder ein Knackpunkt. Hier ist wichtig, dass du eine offiziell eingetragene und nach den aktuellen Vorgaben aufgebaute Gasanlage benötigst, sobald du deinen Kocher an einer Gasflasche anschließen willst. Dazu gehört ein Gaskasten, in den die Flasche eingesetzt wird, Gasschlauch, Gashahn und konforme Verrohrung.

Ein Gaskartuschenkocher benötigt übrigens keine Gasprüfung, da es sich um ein Gasgerät und nicht um eine Gasanlage handelt.

Schlafgelegenheit

Wenig überraschend muss dein Ausbau eine Schlafgelegenheit für mindestens eine Person beinhalten. Die Vorgaben dafür sind nicht genauer definiert. Natürlich kannst du keinem TÜV-Prüfer einen Fahrersitz oder ein Sitzkissen als Schlafgelegenheit verkaufen.

Die Schlafgelegenheit muss nicht dauerhaft aufgebaut sein. Du darfst also ein klappbares oder anderweitig aufzubauendes Bett in deinem Camper planen. Üblich und die bekannteste Variante ist der Umbau der Sitzecke zum Schlafplatz.

  • Festes Bett
  • Hubbett
  • Umbaubare Sitzbank
  • Dachzelt allein reicht nicht

Sitzgelegenheit & Tisch

Dieser Punkt ist sicherlich weniger offensichtlich als der Einbau einer Schlafgelegenheit. Nichtsdestotrotz ist das Vorhandensein einer Sitzgelegenheit und eines Tischs fester Bestandteil der Wohnmobilzulassung.
Als Sitzgelegenheit zählen sowohl drehbare Beifahrer- oder Fahrersitze, aber auch, wie gerade schon beschrieben, ein zur Sitzgelegenheit umfunktionierter Schlafplatz. Entscheidend ist, dass zusätzlich auch ein Tisch vorhanden sein muss. Dieser darf jedoch, im Gegensatz zu den anderen Bestandteilen, einfach und unkompliziert abbaubar sein. Der Tisch ist also der einzige Bestandteil deines Ausbaus, der nicht fest verbaut sein muss. Diese Vorgabe hat sich in den letzten Jahren soweit entwickelt, dass in einem TÜV-Nord Merkblatt vom 10.03.2020 definiert wird, dass der Tisch leicht entfernbar sein darf, aber während der Fahrt entsprechend sicher verstaut werden muss. D. h. auch ein einfacher Campingklapptisch würde diese Vorgabe erfüllen – bis vor Kurzem noch undenkbar.

TÜV Datenblatt zum Download

Auf der Seite des Tüv Rheinland kann man sich das Datenblatt für die Anforderungen einer Wohnmobilzulassung kaufen. Der Preis dafür beträgt 35,20€ als Download

Stauraum

Wer ein Wohnmobil besitzen und nutzen möchte, benötigt natürlich auch Stauraum für Kleidung und Equipment. Hier gibt es vonseiten des TÜVs keine genaueren Vorgaben in Bezug auf Größe und Art des Stauraums. Einzige Angabe ist das Vorhandensein von Stauraum für Kleidung und Proviant. Auch wenn es keine klare Vorgabe gibt, wie viel Stauraum verfügbar sein muss, ist klar, dass eine kleine Schublade nicht als Kleiderschrank interpretiert werden kann. Das Thema Stauraum lässt also viel Interpretationsspielraum, den jeder Prüfer anders betrachtet. Diesen Teil solltest du daher schon vor der Zulassung mit deinem TÜV-Prüfer besprechen.

Elektroinstallation

Die Elektroinstallation muss nach aktuell geltenden Standards geplant und verbaut sein. Wenn du neben dem 12 V-Kreislauf deiner Bordbatterie auch den Einbau eines 220 V-Stromkreislaufs planst, der über einen externen Stromanschluss versorgt wird, gibt es folgende konkrete Vorgaben für die Installation:
• Anschluss über eine CEE-Eingangssteckdose
• Einbau eines FI-Schutzschalters
• Absicherung der einzelnen 12V-Stromkreise
• Einbau eines Trennrelais` zur Bordbatterie

Sicherer Einbau

Dem TÜV-Prüfer ist besonders die Sicherheit deines Einbaus wichtig. Wenn du deinen Einbau also nur mit einer Handvoll Nägeln in die Bodenplatte zimmerst, könnte das Probleme mit deinem Prüfer geben. Die genaue Befestigung ist jedoch nicht klar geregelt und liegt demnach im Ermessen deines Prüfers. Daher solltest du das Thema unbedingt zu Beginn deines Ausbaus ansprechen.

Ich habe bei meinen bisherigen Ausbauten die eingebauten Möbel möglichst durch die Bodenplatte hindurch mit bestehenden Fixierpunkten in der Fahrzeugkarosserie verschraubt. Das ist die sicherste und langlebigste Variante. Aber es besteht auch die Möglichkeit, die Möbel nur mit der Bodenplatte zu verschrauben. Dabei sollte aber die Art und Anzahl der Verschraubungen mit dem Prüfer vereinbart werden.

Zu einem sicheren Einbau gehört jedoch nicht nur die Befestigung der Möbel. Du solltest in deiner Planung eine ausreichende Belüftung berücksichtigen. Außerdem soll der eingesetzte Bodenbelag rutschsicher sein. Ehrlicherweise fällt mir kein Beispiel für einen nicht rutschsicheren Bodenbelag ein – Bananenschalen vielleicht oder WD40, aber das sollte euch euer Prüfer genauer sagen können.

Die Schranktüren und Schubladen in deinem Ausbau müssen während der Fahrt gesichert werden, sodass diese nicht eigenständig öffnen können. Solltest du eine feste Gasanlage installiert haben, muss die Gasflasche ebenfalls durch geeignete Riemen und Halterungen gesichert werden.

Wohnmobilfenster

Im Rahmen deines Camperausbaus wirst du sicherlich auch mit Wohnmobilfenstern in Kontakt kommen. Viele Vans und Basisfahrzeuge verfügen im späteren Wohnbereich über keine oder nur sehr wenige Fenster. Der TÜV gibt jedoch vor, dass im Wohnteil deines Ausbaus mindestens zwei Fenster vorhanden sein müssen. Dabei gibt es jedoch keine Vorgabe zu Größe und Position der Fenster. Wichtig ist allerdings, dass die eingesetzten Fenster für den vorgesehenen Zweck auch zugelassen sind.

Was nicht mehr gefordert wird

Du hast vielleicht schon viele andere Quellen nach den Vorgaben für die Wohnmobilzulassung durchforstet haben. Dabei sind dir sicherlich einige Vorgaben über den Weg gelaufen, die du in diesem Leitfaden noch nicht gefunden hast. Das hat einen einfachen Grund – viele Vorgaben haben sich in den vergangenen Jahren geändert und trotzdem halten sich noch einige Mythen. Die Schuld hierfür liegt nicht zwingend beim Autor der Quellen, sondern bei seinen persönlichen Erfahrungen. Denn auch ich habe bereits mehrfach die Erfahrung gemacht, dass viele TÜV-Prüfer beim Thema Wohnmobilzulassung nicht auf dem neuesten Stand sind.

Diese Vorgaben werden mittlerweile definitiv nicht mehr gefordert:
Mindesthöhe - früher war eine Stehhöhe von 1,70m im Innenraum gefordert

Wohnliche Einrichtung – früher musste der Wohnteil wohnlich eingerichtet sein

Kücheneinrichtung, wie z. B. eine Spüle ist nicht mehr zwingend gefordert

Sanitäreinrichtungen, wie z. B. eine Campingtoilette sind nicht mehr erforderlich

Heizung – auch eine Standheizung muss nicht zwingend Teil deines Campers sein

Verhältnis von Gepäckteil zu Wohnteil – es gibt keine Vorgaben mehr zum Größenverhältnis von Gepäckteil zum Wohnteil deines Ausbaus

Das Wichtigste zum Schluss

Die offiziellen Vorgaben kennst du jetzt. Soweit sollte doch eigentlich alles klar geregelt sein. Leider ist das trotz dieser Anhaltspunkte nicht immer der Fall.
Das Merkblatt zur Wohnmobilabnahme ist als Richtlinie für die Prüfer gedacht und diese können unterschiedlich interpretiert werden. Die Zulassung hängt also ganz stark davon ab, wem du gegenüberstehst.

Daher empfehle ich dir, aus eigener Erfahrung, dringend vorab den Kontakt zu deinem TÜV-Prüfer zu suchen und alle zu erfüllenden Vorgaben schon zu Beginn deines Ausbaus an- und vor allem abzusprechen. Nur so kannst du negative Überraschungen bei der Wohnmobilabnahme vermeiden. Die Absprache mit deinem Prüfer ist übrigens kostenfrei und unkompliziert. Also lieber einmal mehr nachfragen, als hinterher kosten- und zeitaufwendig umbauen zu müssen. Zum Schluss noch ein kleiner Tipp: Sollte dein Prüfer sehr hohe oder nicht mehr aktuelle Anforderungen haben und sich nicht von dir überzeugen lassen, kommst du meist schneller ans Ziel, wenn du eine andere TÜV-Station ansteuerst.

Ich wünsche dir viel Spaß bei deinem Ausbau und eine möglichst unkomplizierte und erfolgreiche Wohnmobilzulassung.

Autor: Carsten Konsen vom DIY Camper Ausbau E-Book

Video Camper Abnahme

Im Video erzähle ich dir von meinem Nr. 1 Tipp für deine Wohnmobilzulassung. Außerdem habe ich meinem Prüfer Fragen gestellt, deren Antworten ich nirgends finden konnte.
 
 

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